Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Antalis&more, Antalis-Bonusprogramm

1. Teilnahmeberechtigung
Eingetragene Wiederverkäufer/Händler/Handelsunternehmen/Drucker mit Sitz in Grossbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Spanien, Portugal, Norwegen, Dänemark, Deutschland, Österreich, Schweden, Tschechien, Slowakei, Lettland, Litauen, Estland und Finnland sind zur Teilnahme an dem Antalis-Bonusprogramm Antalis&more (nachfolgend "das Programm") berechtigt, wenn sie definierte Kopierpapiere von einem Antalis- Unternehmen in einem der vorgenannten Länder, zum Weiterverkauf oder zur Wiederaufbereitung erwerben.
Die Person, die das Unternehmen für das Programm anmeldet, muss ein Mitarbeiter dieses Unternehmens sein und für die Verwaltung des Antalis&more-Kontos im Namen des Unternehmens verantwortlich sein; diese Person muss von ihrem Unternehmen dazu bevollmächtigt sein und dies zum Zeitpunkt der Anmeldung bestätigen. Antalis behält sich das Recht vor, den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu informieren und/oder eine Bestätigung von ihm zu verlangen.

Um die Teilnahme an dem Programm zu beantragen, senden Interessenten das erforderliche Antragsformular an Antalis (nachfolgend "Antalis").

Die Bewerbung für das Programm erfolgt über die Website www.antalisandmore.com und ist kostenlos. Die Zulassung zum Programm unterliegt der vorherigen Validierung durch Antalis. Jede juristische Person kann nur einen Antrag stellen.

Teilnahmebedingungen sind wie folgt:
1. Der Antragsteller muss eine eingetragene juristische Person aus der Schweiz sein. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft ausschliesslich eingetragenen juristischen Personen unter Ausschluss von Einzelpersonen vorbehalten ist..
2. Der Antragsteller muss ein autorisierter Grosshändler/Wiederverkäufer/Händler/Drucker sein, der bestimmte Papiere bedruckt oder unbedruckt, von ein Antalis-Unternehmen zum Zweck des Wiederverkaufs an den Endverbraucher erwirbt.
3. Für alle Marken von Antalis&more; die Produktinformationen, Bilder und Marken im Portfolio des Wiederverkäufers/Händlers müssen für die Kunden im Ladengeschäft, Katalog oder Online-Shop einfach zu finden sein.
4. Um für das Programm in Frage zu kommen, muss der Antragsteller ein oder mehrere Produkte aus der Liste der in Frage kommenden Produkte im angegebenen Schwellenwert kaufen. Eine vollständige Liste der in das Programm einbezogenen Produkte und ihrer Schwellenwerte finden Sie hier.
5. Wenn ein Mitglied zwei Jahre hintereinander keinen aktiven Status beibehält, kann das Konto des Mitglieds deaktiviert werden und alle Punkte auf dem Konto verfallen; die Punkte können nicht wiederhergestellt werden.
6. Das Mitgliedskonto kann ausgesetzt oder deaktiviert werden, wenn das Mitglied mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, zahlungsunfähig ist, gegen diese Mitgliedschaftsregeln oder andere Verträge oder ethische Regeln verstösst oder Antalis in irgendeiner Weise Schaden zufügt oder zufügen könnte.

Erfolgreiche Bewerber erhalten Anmeldeinformationen für den ersten Zugang zu ihrem Online-Konto (im Folgenden als "Mitglied(er)" oder "Mitglied(er) des Programms" bezeichnet). Die Mitgliedschaftskriterien können jederzeit von Antalis geändert werden und treten innerhalb eines Monats nach ihrer Veröffentlichung auf der Antalis&more Website in Kraft.

Erfolgreiche Antragsteller (nachfolgend "Teilnehm(er) am Programm") erhalten Login-Informationen für ihren ersten Zugriff auf ihr Online-Konto.

2. Das Sammeln von Punkten im Programm

Mitglieder des Treueprogramms können durch den Kauf von bestimmten Papieren und Speciality Media-Produkten Bonuspunkte sammeln. Diese sind in der Punkte-Registerkarte auf Antalis&more angegeben. Die Bonuspunkte werden dem Mitgliedskonto monatlich für die in Rechnung gestellten Einkäufe des Vormonats gutgeschrieben. Alle Produkte haben unterschiedliche Prämienwerte, die jederzeit angepasst werden können. Die aktuellen Punktwerte werden auf der Antalis&more Website veröffentlicht und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
Antalis&more Punkte verfallen nach 24 Monaten ab dem Datum, an dem sie erworben wurden. Die Mitglieder erhalten in ihrer monatlichen Abrechnung eine Erinnerung an die Anzahl der Punkte und das Datum, an dem die Punkte verfallen.

Prämienpunkte werden für jeweils 100 kg vergeben. Wenn Sie beispielsweise 124,2 kg Image Digicolour kaufen, wird auf die nächsten 100 kg abgerundet.

Pro CHF 100.00 gibt es Prämienpunkte, d.h. wenn z.B. Coala im Wert von CHF 124.25 gekauft wird, wird auf den nächsten Betrag von CHF 100.00 abgerundet.
Bitte beachten Sie, dass die Punkte des Treueprogramms nur für den Kauf von Produkten ab Lager vergeben werden. Streckenaufträge sind ausgeschlossen und können nicht mit Punkten belohnt werden.

3. Bedingungen für die Teilnahme am Antalis&more-Bonusprogramm

Zur Kündigung ihrer Teilnahme können Teilnehmer jederzeit eine E-Mail mit ihren persönlichen Angaben an antalisandmore@antalis.com senden.

Sofern nicht anders angegeben, bleibt das Programm unbefristet bestehen.

Antalis behält sich vor, das Programm jederzeit unter Beachtung der Interessen der eingetragenen Teilnehmer einzustellen, zu erweitern oder zu ändern sowie die Teilnahmebedingungen den Umständen entsprechend zu ändern. Wenn eine solche Änderung an den Teilnahmebedingungen vorgenommen wird, werden die Teilnehmer darüber schriftlich informiert, bevor die Änderung wirksam wird. Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung können die Teilnehmer dieser Änderung widersprechen. Einsprüche gegen Änderungen sind per E-Mail bei Antalis unter antalisandmore@antalis.com einzureichen.

4. Steuern und Gebühren
Durch die Einlösung von Punkten erworbene Prämien können einkommenssteuer- und/oder sozialversicherungspflichtig sein. Für die Entrichtung allfälliger Steuern oder Gebühren sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Ebenfalls selbst verantwortlich sind die Teilnehmer für die Einhaltung etwaiger arbeitsrechtlicher Vorschriften mit Bezug auf die Teilnahme am Programm und die Einlösung der Prämien.

5. Haftungsausschluss
Antalis schließt ungeachtet der Gründe jegliche Haftung gegenüber Dritten sowie jegliche Haftung für Fremdverschulden aus, es sei denn in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Falls kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beschränkt sich die Haftung von Antalis auf den vorhersehbaren Schaden, wobei das Recht auf Schadenersatzforderungen aufgrund von Mitverschulden in Kraft bleibt.

Antalis ist lediglich verantwortlich für die Verwaltung des Programms und übernimmt keinerlei Verantwortung für Probleme, die den Teilnehmern aus einer technischen Fehlfunktion der Programm-Website erwachsen können. Es besteht ausdrückliches Einverständnis darüber, dass die Haftung von Antalis in jedem Fall auf direkte Schäden begrenzt ist und den Wert der strittigen Prämie nicht überschreitet (alle Ursachen eingeschlossen). Wir machen unsere Teilnehmer hiermit darauf aufmerksam, dass mit der Nutzung des Internets stets ein Virus-Risiko verbunden ist. Die Teilnehmer sind haftbar für jegliche Schäden, die aus der Nichteinhaltung allgemein akzeptierter Online-Sicherheitsvorkehrungen und Praktiken durch einen Teilnehmer oder seine Vertreter erwachsen. Die Teilnehmer sind für ihre Internet-Verbindungen vollumfänglich verantwortlich.

Antalis übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer aufgrund des Verlustes, des Diebstahls oder der Offenlegung seines Passworts erwachsen.

Ein Teilnehmer, der Daten manipuliert oder eine arglistige Täuschung begeht, verwirkt damit jedes Anrecht auf eine Prämie. Datenmanipulation und arglistige Täuschung führen zum Ausschluss aus dem Programm.

Ausschließlich Teilnehmer an dem Programm sind berechtigt, die im Rahmen dieses Programms angebotenen Prämien zu erwerben. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Prämie gegebenenfalls gemäss den geltenden Gesetzen (Steuerrecht, Arbeitsrecht usw.) und Vorschriften unter ihren Mitarbeitern aufzuteilen. Sie sind verpflichtet, Antalis bei etwaigen damit verbundenen Verlusten oder Schäden schadlos zu halten.

6. Datenschutz
Um sich für das Programm zu qualifizieren und daran teilnehmen zu können, muss das Mitglied ein Kundenkonto bei ANTALIS besitzen und ist sich dessen bewusst, dass eine bestimmte Menge an beruflichen Informationen über seine Organisation, seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 und den (siehe auch Datenschutzhinweise Antalis Schweiz) gesammelt und verarbeitet werden.

Das Mitglied sichert zu und gewährleistet, dass es ordnungsgemäss befugt ist, seine personenbezogenen Daten für die Zwecke des Programms bereitzustellen und es über seine Rechte im Rahmen des Programms zu informieren.
Das Mitglied wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass die im Rahmen des Programms erhobenen personenbezogenen Daten in einer Computerdatei verarbeitet werden, die ANTALIS gehört, die in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen als für die Verarbeitung Verantwortlicher fungiert. Diese Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse von Antalis, die Beziehungen und die kommerzielle Kommunikation mit ihren Kunden zu verwalten und den reibungslosen Ablauf des Programms zu gewährleisten. Das Mitglied sichert zu, dass es seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter informiert und ordnungsgemäss bevollmächtigt ist, deren persönliche Daten für die Zwecke des Programms zu übermitteln.

Die Übermittlung dieser Informationen an Antalis erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Übermittlung ist jedoch notwendig, um an dem Programm teilzunehmen, die Anmeldungen zu berücksichtigen und die Mitglieder zu kontaktieren.

Die gesammelten personenbezogenen Daten sind zur Verwendung durch ANTALIS und/oder eine der Gesellschaften der Antalis-Gruppe für die Zwecke der Kundenbeziehung und des Programms sowie für Verkaufsstatistiken oder Marketingmassnahmen bestimmt. Zu diesem Zweck können einige personenbezogene Daten von einem Drittverarbeiter im Rahmen einer Datenverarbeitungsvereinbarung in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden.

Diese personenbezogenen Daten werden mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt und können je nach den geltenden Verjährungsfristen für einen weiteren Zeitraum aufbewahrt werden.

Die betroffenen Personen haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden Daten. Sie können auch aus berechtigten Gründen gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.

Diese Rechte können durch ein Schreiben an die folgende E-Mail Adresse ausgeübt werden: abdsb.ch@antalis.com.

Weitere Informationen über die Datenschutzpolitik von Antalis finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie https://www.antalis.ch/de/home/offizielle-informationen/datenschutzhinweise.html

Die Mitglieder des Programms werden regelmässig über Produkte, Sonderangebote, ihren eigenen persönlichen Punktestand und neue Prämien informiert. Mit dem Einreichen des Antragsformulars erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, Informationen über alle von Antalis verkauften Produkte und das Antalis&more-Programm per Post und E-Mail zu erhalten, indem es das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular ankreuzt.
Die Liste der Dritten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, liegt dem Inhaber des Antalis-Registers vor (erkundigen Sie sich bei Antalis Schweiz).

7. Geltendes Recht, Gerichtsstand
Sämtliche aus der Teilnahme an dem Programm erwachsenden Geschäftsbeziehungen sind ausschliesslich nach französischem Recht auszulegen. Streitfälle, die aus diesem Programm oder in Verbindung mit ihm erwachsen, sind durch die Parteien gütlich beizulegen. Für Streitigkeiten, die nicht beigelegt werden können, ist ausschließlich das Tribunal de Commerce in Nanterre, Frankreich zuständig.

8.Änderungen der Bedingungen und Konditionen
Antalis behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und zu aktualisieren. Auch wenn diese Änderungen ohne vorherige Ankündigung erfolgen können, werden wir die Nutzer über alle grösseren Aktualisierungen informieren, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.